Das Landgericht München (Aktenzeichen 21 O 16085/22) hat am 12. April 2024 in einem Urteil festgestellt, dass die 4G-fähigen Mobilfunkgeräte, die von der Samsung Electronics GmbH in Deutschland angeboten werden, den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 2 237 607 der Klägerin Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. verletzen. Das Patent betrifft Handoververfahren beim Eintritt eines Mobiltelefons in eine TDD-Funkzelle.
Im Verlauf des Verfahrens hatte Samsung unter anderem eine FRAND-Einrede erhoben und zusätzlich eine wettbewerbsrechtliche Widerklage eingereicht. Beides wurde jedoch abgewiesen, da das Landgericht München feststellte, dass Samsung ein unwilliger Lizenznehmer ist. Zuvor hatte das Bundespatentgericht einen positiven Hinweis über die Rechtsbeständigkeit der geltend gemachten Patentansprüche erteilt.
Neben den deutschen Verfahren laufen auch Verfahren in China und den USA. Die chinesische Klägerin Datang Mobile Communications Equipment Co., Ltd. ist Teil von CICT Mobile und besitzt ein bedeutendes Portfolio an SEPs im 4G- und 5G-Bereich. Sie wird regelmäßig von mehreren Publikationen unter den Top 10 der SEP-Inhaber aufgeführt.
Das erstinstanzliche Urteil, gegen das Berufung eingelegt werden kann, enthält einen Unterlassungsanspruch und kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden.
Das df-mp-Team unter der Leitung von Dr. Dominik Ho und Nikola Wiesemann kooperierte mit dem EIP-Team Dr. Christof Höhne, Dr. Sebastian Fuchs, Dimitri Kosenko und Maximilian Häger. df-mp war mit den technischen Aspekten des Verletzungsverfahrens sowie mit der Verteidigung des EP607 im parallelen Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht befasst. Darüber hinaus vertritt df-mp Datang auch in weiteren Nichtigkeitsverfahren, in denen Jakob Dandl, Dr. Franz Weinert, Dr. Stefan Klingler und Dr. Tobias Wimmer beteiligt sind.